Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde

Der Schutz und das Wohlergehen aller, besonders der Kinder, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen, liegt uns besonders am Herzen. Deshalb haben wir ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt erarbeitet, das Sie hier einsehen können:

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wasbek

1.     Präambel

In der Kirchengemeinde Wasbek treffen sich viele Menschen in Gruppen, um Glauben zu erleben und Gottesnähe zu erfahren, für Gespräche, zum Singen und Musizieren.

In Bezug auf Alter, Geschlecht und sozialer Prägung begegnen sich sehr unterschiedliche Menschen in unserer Kirchengemeinde. Uns ist bewusst, dass sie im Vertrauen, einen sicheren Ort aufzusuchen, hierherkommen.

Darum sehen wir uns in der Verantwortung, die Menschen möglichst vor Grenzverletzungen zu schützen, damit sie sich in ihrer Persönlichkeit frei entfalten können.

Mit diesem Schutzkonzept wollen wir möglichst alle, die zu uns kommen, ansprechen und informieren.

Es soll allen Haupt- und Ehrenamtlichen als Leitfaden ihres alltäglichen Umgangs in der Gemeinde mit Menschen dienen.

Um ein Bewusstsein für die Gefahren von grenzverletzendem Verhalten zu schaffen und eine Sensibilisierung in der Wahrnehmung von Betroffenen wie z.B. das Erkennen erster Anzeichen von Gewalterfahrungen, zu erlernen, sorgt der Kirchengemeinderat dafür, dass alle gruppenleitenden Personen Fortbildungen in Anspruch nehmen können, sie eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben und für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein Erweitertes Führungszeugnis alle fünf Jahre erneuern.

Damit die Schwelle für Betroffene möglichst gering ist, werden Ansprechpersonen bei Beschwerden oder Vorfällen transparent gemacht. Diese arbeiten bei Bedarf eng mit dem Beraterstab des Kirchenkreises und spezialisierten Fachberatungsstellen zusammen.

Wir erhoffen uns eine Förderung der Sprach- und Handlungsfähigkeit und Prävention vor grenzverletzendem Verhalten.  Das Schutzkonzept ist jederzeit einsehbar.

 

 

2.     Risikoanalyse

Sexualisierte Gewalt beschreibt jedes Verhalten, das vorsätzlich in die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit eingreift. Täter*innen missachten bewusst fachliche Standards und gesellschaftliche Normen, nutzen intransparente Strukturen, vertrauliche Beziehungen, Abhängigkeits- und Machtverhältnisse gezielt aus und ignorieren die Widerstände von Betroffenen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse.

Von sexualisierter Gewalt bleibt kein Lebensbereich verschont. Täter*innen planen bewusst und verschaffen sich gezielt Situationen, in denen sie ihre Macht missbrauchen können. Es geht hier häufig um die Ausübung von Macht und nicht allein um sexuelle Befriedigung. Auch im kirchlichen Kontext erfahren wir leider solche Grenzüberschreitungen. Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff, der die gewaltsame Verletzung der Rechte und Grenzen einer Person verdeutlichen soll. Es handelt sich dabei um ein gravierendes Fehlverhalten, das die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten kann. Täter*innen suchen sich Orte, in denen Nähe möglich ist, also auch Gottesdienste, Kinder-und Jugendarbeit, Freizeiten. Meist bleibt es nicht bei einem Vorgang. Deshalb geht sexualisierte Gewalt alle an.

Zu Grenzverletzungen können einmalige oder mehrfach auftretende unangemessene Verhaltensweisen oder pädagogisches Fehlverhalten zählen (z.B. die Missachtung persönlicher oder körperlicher Distanz, sexistische Sprache etc.). Maßstab für die Bewertung solcher Handlungen ist neben objektiven Kriterien (wie z.B. die Einhaltung professioneller Arbeitsstandards, ein Verhaltenskodex u.a.) das subjektive Erleben von Betroffenen. Unbeabsichtigte Grenzverletzungen können benannt und künftig vermieden werden, wenn Sensibilität für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis mit klaren Regeln geschaffen wird.

Grenzverletzungen sind unter anderem:

- vermeintlich harmlose Berührungen

- nicht angemessene Sprache, Benutzung von unangebrachten Kosenamen

- bewusster Blickkontakt

- Komplimente und Geschenke, die beabsichtigen, eine andere Person an sich zu binden.

 

 

2.1  Risikobereiche in der Kirchengemeinde Wasbek

-       Kinder- und Jugendarbeit

o   Pfadfinderarbeit: Hier liegt dem Kirchengemeinderat eine eigene Risikoanalyse sowie ein eigenes Schutzkonzept vor.

o   Konfirmandenunterricht

o   Spielenachmittag für 3-6-jährige

o   Eltern-Kind-Gruppe

-   Seelsorgegespräche (insbesondere Einzelgespräche)

-   Kirchliche Veranstaltungen (Feste und Gottesdienste)

-   Arbeit mit Seniorinnen und Senioren: Freitagsfrühstück und Gedächtnistraining

-   Internationale und interkulturelle Arbeit (z. B. mit Geflüchteten: Kirchenasyl)

-   Interne Strukturen (Machtverhältnisse, Abhängigkeiten, insbesondere im hauptamtlichen Bereich)

-   Gremien (KGR, Ausschüsse etc.)

-   Erwachsenengruppen, unter anderen:

o   drei Chöre

o   Besuchskreis

o   WGT-Gruppe

o   Glaubenskurse

 

2.1.1  Gefährdete Personengruppen

-   Kinder und Jugendliche

-   Schutzbedürftige Erwachsene (z. B. Menschen mit Behinderungen, Senior*innen, Flüchtlinge)

-   Ehrenamtliche und Mitarbeitende, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden (Küster, Reinigungskraft, Verwaltungsangestellte, Musikerin)

Im Kirchengemeindlichen Alltag gibt es häufig Situationen, in denen Mitarbeiter*in und Dienstvorgesetzte miteinander Kontakt haben, im Gemeindebüro, im Amtszimmer, auf den Fluren, in der Küche und in der Kirche. 

 

 

Damit das Schutzkonzept greifen kann, sind alle unsere Tätigkeitsfelder und Personengruppen zu erfassen.

Es gilt, sich immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass sich in der Friedenskirche, in unserem Gemeindehaus und auf den Außenflächen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer Identitäten mit diversen Wertvorstellungen zusammenkommen.

Neben unseren eigenen Haupt- und Ehrenamtlichen benutzen auch Personengruppen aus anderen Strukturen unser Angebot und unsere Räume.

In allen Gruppen soll das Schutzkonzept bekannt gemacht werden, um das Bewusstsein zu fördern, dass Personen mit Schutzbedarf und Personen mit Macht und der Möglichkeit des Missbrauches zusammentreffen können.

Unser Zusammensein basiert auf einem Vertrauensverhältnis, welches die Grundlage unseres Zusammenseins ist, zugleich aber auch ein Risiko darstellt. Die Basis unserer Arbeit ist gegenseitige Anerkennung und gegenseitiger Respekt. Dies gilt in allen möglichen Beziehungen in der Kirchengemeinde, vor allem auch in seelsorgerlichen Kontexten.

 

2.1.2      Räume

Nicht einsehbare Räume fördern das Risiko der Ausnutzung der Gegebenheiten durch mögliche Täter*innen, das sind zum Beispiel räumlich abgeschiedene oder schwer einsehbare Räume. Das sind im Gemeindehaus die Küche, beide Lagerräume, der Dachboden, die Toiletten.

In der Kirche handelt sich um die Sakristei, den Abstellraum, sowie die Empore inklusive Treppenaufgang.

Auf dem Gelände des Gemeindehauses handelt es sich um den Bauwagen sowie die Hinterseiten des Holzverschlags, des Bauwagens und des Carports.

Auf dem Gelände der Kirche handelt es sich um den Bereich hinter der Kirche sowie um das ganze Gelände in und um die Rhododendren. Besonderes Augenmerk sollte auch auf den Fahrradständern neben der Kirche liegen, die bislang in der Dunkelheit nicht ausreichend ausgeleuchtet werden.

 

Zudem bestehen Risiken im digitalen Raum, wenn die Kommunikation über soziale Medien oder Messengerdienste unkontrolliert läuft.

 

3.     Prävention

Die wichtigste Grundlage für ein schützendes Miteinander ist die Verbreitung einer Haltung, die mit Nähe und Distanz sensibel umgeht.

Wiederkehrende Fortbildungsmaßnahmen sollen diese Sensibilisierung ermöglichen, aufrechterhalten und die Wahrnehmung für Grenzverletzungen schärfen: die eigene, wie auch die anderer gegenüber Personen, denen wir in der Gemeinde begegnen.

Folgende Strukturen sollen dafür sorgen, dass in unserer Kirchengemeinde eine aufmerksame Haltung gegenüber Grenzverletzungen eingeübt wird:

-       Fortbildungen für gruppenleitende Personen: Zunächst werden alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtet, an einer Fortbildung teilzunehmen. Das E-Learning-Modul des Kirchenkreises wird darüber hinaus allen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellt.

-       Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (alle 5 Jahre) aller haupt- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen

-       Selbstverpflichtungserklärung aller haupt- und nebenamtlich Tätigen sowie aller Personen in dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

-       Hinweis neuer Mitarbeiter*innen auf das Schutzkonzept.

-       verantwortungsvolle Schlüsselhandhabe, dazu zählt eine Dokumentation darüber, wem in welchem Zeitraum Schlüssel ausgeliehen werden.

-       Sensibilität für auffälliges Verhalten und Verletzungen

-       offene Räumlichkeiten: Die Gruppenleitungen haben die besondere Verantwortung, die Räume während des Gruppenangebotes oder während der Veranstaltungen offen zu halten. Es gilt stets das mindestens Drei-Personen-Prinzip, das verhindern soll, dass eine Person sich allein in einem Raum mit einer Schutzbefohlenen aufhält.

-       Das Drei-Personen-Prinzip muss auch für Gespräche zwischen Dienstvorgesetzten und Mitarbeiter*innen gelten. Alle Mitarbeitenden sollen ermutigt werden, sich für Dienstgespräche eine weitere Vertrauensperson hinzuzuziehen. Dennoch bleiben

 

Situationen zum einen im seelsorgerlichen Bereich aber auch im Berufsalltag unvermeidbar, in dem das Drei-Personen-Prinzip nicht eingehalten werden kann. Umso wichtiger wird hier eine grundsätzliche Haltung in der Kirchengemeinde und

eben auch der Mitarbeiterschaft, die grenzverletzendes Verhalten erkennt. Schulungen sind hier unbedingt notwendig.

-       Verlegung von kirchengemeindlichen Veranstaltungen oder Zusammenkünften außerhalb der kirchengemeindlichen Räume ist zu vermeiden.

-       Dem Umgang mit der Kommunikation im digitalen Raum verpflichtet sich der Kirchengemeinderat zu widmen. Bis dahin gilt dennoch Achtsamkeit auch in diesem Bereich.

-       Transparenz der Maßnahmen und Veröffentlichung von Ansprechpersonen im Internet, Aushang, Gemeindebrief

-       Ausleuchtung der Außenanlagen, besonders um die Kirche herum muss in Angriff genommen werden.

 

4.     Postambel

Hinter diesem Konzept steht unsere Überzeugung, dass jeder Mensch eine ihm von Gott geschenkte Würde hat, die es zu achten gilt. Wir nehmen das Thema ernst. Uns ist bewusst, dass dieses Schutzkonzept eine Möglichkeit der Prävention ist, aber keine Sicherheit vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt bietet.

Jede Person, die in unserer Kirchengemeinde mit kleinen und großen, jungen und alten Menschen zu tun hat, unterschreibt eine Selbstverpflichtung.

Dies dient der Reflexion eigenen Verhaltens, der Sensibilisierung gegenüber auffälligem Verhalten und Verletzungen und der Prävention von Gewalt und sexualisierter Gewalt.

Wir begegnen einander mit Respekt, wahren persönliche Grenzen und gehen verantwortlich mit Nähe und Distanz um. Wir hinterfragen Situationen, bei denen wir Grenzverletzungen vermuten.

Wir sprechen unsere Vermutungen in den Gruppen, in Mitarbeitenden-Besprechungen und gegenüber Leitungspersonen an: dabei verharmlosen und übertreiben wir nicht. Jährlich überprüfen wir das Schutzkonzept und passen es den Gegebenheiten an.

Dieses Schutzkonzept wurde von einer kleinen Projektgruppe aus den beiden Vorsitzenden des Kirchengemeinderates entworfen. In zwei Sitzungen des Kirchengengemeinderates wurde an diesem Konzept weitergearbeitet. In einer Abendveranstaltung waren alle Leiter und Teilnehmerinnen von Gruppen und Kreisen zu einem Austausch und einer Weiterentwicklung dieses Konzeptes eingeladen.

Schließlich wird das Konzept nach der Verasbchiedung im Kirchengemeinderat in der Gemeindeversammlung am 22.6.25 vorgestellt.

 

5.     Beschwerdewege

Es gibt Situationen, die man ansprechen möchte oder muss, die aber nicht angemessen erscheinen, um sie in der Gruppe oder in Mitarbeitenden-Besprechungen zu klären.

Deshalb gibt es in unserer Kirchengemeinde Ansprechpartner*innen als Vertrauenspersonen sowie als Anlaufstelle für Beschwerden und/oder Unterstützung in der Gruppe. Sie können bei Gesprächen vermitteln und/oder bieten einen Rahmen zur Reflexion solcher Situationen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sind die Ansprechpartner*innen der Kirchengemeinde für das Anliegen nicht die passenden Personen, gibt es weitere Anlaufstellen auf Kirchenkreisebene.

Alle genannten Personen unterstehen der Schweigepflicht. Bei Bedarf kann die Beschwerde oder die belastende Fragestellung/Vermutung auch anonym an die Adressaten herangetragen werden.

 

5.1 Ansprechpersonen innerhalb der Kirchengemeinde:

1.     Thomas Piper 01520-4388662

2.     Margitta Grüner 04321-968543

 

 

5.2. Ansprechperson auf Ebene des Kirchenkreises

-  Meldestelle Altholstein: Rosanna Nicolo 017689934355 oder meldung@altholstein.de

5.3. Zentrale Meldestelle der Nordkirche

- Stabsstelle Präventio, Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt, Holstenkamp 1, 22525 Hamburg, N.N.    (Leitung)         Tel 040-4321 6769 – 0 meldung@praevention.nordkirche.de

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